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Tagespflege

Was bedeutet Tagespflege?

Ältere Menschen möchten, auch nachdem sie pflegebedürftig geworden sind, in ihrer gewohnten und vertrauten Umgebung bleiben. Dies bringt jedoch kleinere und größere Probleme für die Betroffenen und ihre Familien mit sich. Die Betroffenen sind z.B. oft den ganzen Tag alleine, da Angehörige, Freunde, Nachbarn und Bekannte selten die Möglichkeit haben sich ganztägig um den Pflegebedürftigen zu kümmern. Häufig reicht die Versorgung durch einen Ambulanten Dienst alleine nicht mehr aus.

Die Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot, welches einen Einzug in ein Alten- oder Seniorenheim verhindern möchte. Wir wollen es den Betroffenen ermöglichen, in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben und trotzdem nicht zu vereinsamen oder pflegerische Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Unser Team aus Altenpflegefachkräften und Sozialarbeitern bietet eine gesicherte pflegerische und medizinische Versorgung und ein umfangreiches aktivierendes Tagesprogramm, das jeder auf seine Weise und nach seinen Vorlieben in Anspruch nehmen kann.

Auf diese Weise möchten wir den Familien eine Entlastung anbieten, sowie die Gewißheit, daß Ihre Angehörigen den Tag zusammen mit anderen, selbstbestimmt und nach ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten verbringen, ohne dabei auf Sicherheit und umfassende Betreuung verzichten zu müssen.

Unsere Tagespflegeeinrichtungen

Neue Regelungen in der Tagespflege – die Pflegereform vom 01.07.2008

Durch die Pflegereform hat sich die Situation pflegebedürftiger Menschen deutlich verbessert. Gäste der Tagespflege erhalten 50 % mehr Leistungen.
 
D. h. ein Versicherter mit Pflegestufe eins und monatlichem Anspruch auf Sachleistung in Höhe von 420,00 Euro kauft sich für 420,00 Euro Leistungen der Tagespflege ein und hätte nach der alten Regelung damit seinen Anspruch aufgebraucht. Nach der neuen Regelung steht ihm oder ihr zusätzlich noch 50% also 210 Euro für Leistungen der ambulanten Pflege zur Verfügung. Das Ganze geht auch umgekehrt.

In Kombination Tagespflege und ambulanter häuslicher Pflege werden also die Leistungen praktisch auf 150 % erhöht. Dabei ist jede Kombinationsmöglichkeit erlaubt als 90 zu 60, 80 zu 70, 75 zu 75 usw. lediglich beachtet werden muss, dass 100% einer Leistung nicht überschritten werden können.

Wer in eine Pflegestufe eingestuft ist und die Tagespflege nicht nutzt verschenkt Geld!
 
Eine kostenlose Hilfestellung bei der Errechnung ihrer Möglichkeiten bietet Ihnen dabei der Pflegebudgetrechner.

Außerdem wurden die Leistungsbeträge für die Inanspruchnahme einer Pflegesachleistung angehoben. Weitere Anhebungen werden am 01. Januar 2010 und 01. Januar 2012 folgen (siehe Leistungsbeträge der Pflegeversicherung).

Desweiteren gibt es sogenannte „Zusätzlichen Betreuungsleistungen“. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche monatliche Geldleistung, die bei Menschen mit demenzbedingten, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen ausgezahlt werden kann, wenn die Alltagskompetenzen lt. MDK Gutachten dauerhaft und erheblich eingeschränkt werden. Der Grundbetrag beträgt maximal 100,00 € pro Monat, der erhöhte Betrag maximal 200,00 € pro Monat.

 



 
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